Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 beschlossen, rückwirkend auch Haushalte zu unterstützen, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen und ebenfalls mit erheblichen Energiekostensteigerungen belastet sind. Der Bundesrat hat diesem Beschluss in seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 entsprochen.
Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, eine Härtefallregelung für Nutzerinnen und Nutzer solcher Brennstoffe einzurichten. Die Antragstellung und Abwicklung der Hilfen sollen hierbei über die Bundesländer erfolgen.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir derzeit noch keine weiteren Informationen bereitstellen können und bitten gleichzeitig um etwas Geduld. Sobald sämtliche Details des Antragsverfahren feststehen, werden wir diese hier auf der Internetseite veröffentlichen.
Folgende Eckpunkte stehen bereits fest:
- Zuschussberechtigte Verbraucher von Pellets-, Heizöl- und Flüssiggas sollen einen Antrag stellen müssen. Die Zuschüsse werden nicht automatisch ausgezahlt, wie bei der Gas- und Strompreisbremse.
Um Zuschüsse zu erhalten, sollen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bezuschusst werden können die Ausgaben für Heizöl, Pellets und Flüssiggas (so genannte nicht leitungsgebundene Energieträger) im Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022
- Der Preis für den Energieträger muss sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt haben
- Erstattet werden sollen 80 Prozent der über die Verdopplung hinausgehenden Ausgaben – also nicht der komplette Betrag
- Die Förderobergrenze soll je Haushalt 2.000 Euro betragen, der Mindestförderbetrag soll bei 100 Euro liegen
- Zum Antrag soll eine eidesstattliche Erklärung beigefügt werden müssen
Vermieter von Gebäuden mit mehreren Wohnparteien müssen dazu die Weitergabe an ihre Mieter in einer Erklärung garantieren.