Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Wärmeenergieträger

für Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen

Die Antragsstellung erfolgt über die Länder bzw. deren Bewilligungsstellen über eine Online-Plattform.

Der Kunde erhält 80 % der Mehrkosten erstattet, die über die Verdopplung seiner Heizkosten von 2022 auf 2021 hinausgehen.
Als Referenzpreis wird für das Jahr 2021 71 € / 100 Liter brutto veranschlagt.

Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100,- € und maximal 2000,- € pro Haushalt.
Bei Zentralantragsstellern (Vermieter, etc.) maximal 1000,- € für mehrere Haushalte.

Auf der Webseite der Verbraucherzentrale können Sie Ihren Anspruch einfach berechnen lassen.

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Stand: 18.04.2023