Firma Mönneke Energiehandel GmbH
Hilsstraße 51c, 31073 Delligsen
§ 1 – GELTUNGSBEREICH
- Diese Allgemeinden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen uns (Mönneke Energiehandel GmbH) und allen Kunden. Sofern in den Bestimmungen zwischen Kunden, die Verbraucher sind, und Kunden, die Unternehmer sind, unterschieden wird, geht die jeweils zutreffende Regelung den allgemeinen Bestimmungen für alle Kunden vor.
- Ergänzende, diese AGB abändernde Vereinbarungen zwischen der Mönneke Energiehandel GmbH und dem Kunden gehen diesen Bestimmungen vor.
- Dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 – VERTRAGSSCHLUSS
- Unsere Angebote sind freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Bei einer fernmündlichen Bestellung des Kunden kommt der Vertrag zustande, wenn wir das verbindliche Angebot des Kunden angenommen haben, es sei denn, wir haben uns die Annahme in Schrift- oder Textform vorbehalten; in diesem Fall erfolgt der Vertragsschluss erst mit der Übersendung einer Auftragsbestätigung.
- Bei einer elektronischen Bestellung des Kunden außerhalb der Nutzung unseres Online Shops wird sein Angebot zum Abschluss eines Vertrages unsererseits durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung angenommen.
- Im Falle einer Bestellung über unseren Online-Shop, muss sich der Kunde zunächst für diesen registrieren. Wir verweisen hierzu auf die Nutzungsbedingungen auf unserer Internetseite (https://moenneke.de). Über den Button „Bestellung aufgeben“ gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab, das wir erst durch unsere explizite Auftragsbestätigung (i.d.R. per E-Mail) annehmen. Unsere Mitteilung über den Eingang der Bestellung stellt keine Annahme des Angebots dar.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Insofern sind wir zum Rücktritt vom jeweiligen Vertrag berechtigt, wenn wir die Ware im Rahmen eines eigenen kongruenten Deckungsgeschäfts nicht von unserem Zulieferer erhalten oder in einem Fall höherer Gewalt (vgl. § 11). Der Kunde wird über eine solche Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Im Falle des Rücktritts wird eine bereits erbrachte Gegenleistung dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.
- Soweit es erforderlich ist, namentlich wenn wir in Vorleistung treten (bei Kauf auf Rechnung, SEPA-Lastschrift) und ein Zahlungsausfall möglich ist, ermächtigt uns der Kunde sowohl vor Beginn des Vertrages als auch während der Laufzeit, insbesondere bei gegenwärtigem sowie bei Zahlungsverzug in der Vergangenheit, auf Grundlage der von ihm angegebenen Daten eine Bonitätsprüfung durch ein anerkanntes Institut auf Basis mathematisch-statistischer Daten durchzuführen (zum Datenschutz vgl. § 15).
- Wir sind berechtigt, Bestellungen abzulehnen oder Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere, wenn sich der Kunde gegenwärtig oder in der Vergangenheit im Zahlungsverzug befindet bzw. befand oder die zuvor durchgeführte Bonitätsprüfung für den Kunden negativ ausfällt.
- Ehegatten haften für Brennstofflieferungen an den gemeinsamen Haushalt jeweils individuell als Gesamtschuldner.
- Sammelbesteller haften für alle Mitbesteller jeweils einzeln als Gesamtschuldner. Die besonderen Hinweise für Sammelbestellungen sind auf unserer Homepage zu finden (https://moenneke.de/sammelbestellungen/).
§ 3 – WIDERRUF
- Erfolgt die Bestellung durch einen Verbraucher über Fernkommunikationsmittel (z.B. telefonisch, Bestellformular oder per E-Mail), ist er berechtigt, den Vertrag ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, außer wenn sich die gelieferte Ware bei Lieferung mit Restbeständen in dem Tank/Lager des Kunden vermischt oder es sich um Ware handelt, deren Preis von ständigen Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die wir keinen Einfluss haben (insb. Heizöl, Diesel, Pellets).
- Über ein ggf. bestehendes Widerrufsrecht und dessen Einzelheiten belehren wir den Verbraucher durch eine separate Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss.
§ 4 – BESCHAFFENHEIT DER WARE
- Die Beschaffenheit der gelieferten Waren entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten sind lediglich unverbindliche Indikatoren für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
- Die Lieferung und Abrechnung von Heizöl und Kraftstoffen erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15°C.
§ 5 – LIEFERUNG und ANNAHMEVERZUG
- Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen unter Einhaltung der gesetzlichen und etwaig vertraglich vereinbarten Bestimmungen sowie untere Berücksichtigung der Interessen des Kunden.
- Lieferfristen werden spätestens 14 Tage nach Bestellung intern oder bei externer Beauftragung bei dem jeweiligen Liefer-, Fracht-, Transportunternehmen angefragt. Die sich aus der Anfrage ergebende Lieferzeitangabe wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Kenntnis des Liefertermins mitgeteilt. Sofern wir verbindliche Lieferfristen nicht einhalten können, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, und ein Fall höherer Gewalt (vgl. § 11).
- Wir sind zur angemessenen Teillieferungen berechtigt, wenn uns eine Gesamtlieferung – insb. bei größeren Aufträgen – nicht bzw. nicht innerhalb einer angemessenen Frist möglich und die Teillieferung dem Kunden zumutbar ist. Wir tragen dabei die zusätzlichen Lieferkosten, sofern nicht zuvor anderes vereinbart wurde.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Lieferort mit den Auslieferungsfahrzeugen zu erreichen ist. Bei größeren Aufträgen müssen die Zufahrtswege für einen Lkw mit einem maximalen Gesamtgewicht von 40 t zugelassen und geeignet sein. Die Lieferung darf mit befreiender Wirkung an jede anwesende geschäftsfähige Person aus dem Geschäftsbetrieb oder Haushalt des Empfängers erfolgen.
- Es liegt in der Pflicht des Kunden die Sicherheit und Befüllbarkeit seiner Tankanlage bzw. seines Lagers zu gewährleisten. Sollten wir bei Lieferung feststellen, dass die Anlage oder das Lager nicht den (insb. gesetzlichen) Anforderungen entspricht und dadurch eine Befüllung bzw. Lieferung nicht möglich ist, wird die Lieferung nicht ausgeführt und wir berechnen für die Anfahrt 80,- € zzgl. MwSt., wobei dem Kunden der Nachweis offensteht, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Der Kunde gerät in Annahmeverzug, wenn er unsere angebotene Leistung nicht annimmt oder unberechtigt verweigert.
- Dem Annahmeverzug steht es gleich, wenn die Befüllung der Tankanlage bzw. des Lagers aus tatsächlichen, technischen oder Sicherheitsgründen (vgl. Abs. 4 u. 5) nicht erfolgen kann oder darf.
- Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Für Unternehmerkunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich der daraus entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen.
§ 6 – KAUFPREIS, ZAHLUNG und ZAHLUNGSVERZUG
- Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Es wird bei der Lieferung von Heizöl, Kraftstoff und Pellets eine Belieferungspauschale erhoben. Anfallende Fracht-, Liefer- und Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens einen Werktag nach dem Versand zum Datum des Liefertages und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich das Rechnungsdatum.
- Wir akzeptieren folgende Zahlungsmittel: Vorkasse, Lastschrift, Kauf auf Rechnung, Zahlung per girocard am Tankfahrzeug. Bei einem Kauf unter Verwendung der Zahlart Lastschrift erteilt der Kunde uns oder Dritten, denen die Forderung gegen den Kunden zur Einziehung abgetreten werden, ein SEPA-Basislastschrift-Mandat, mit welchem der Kunde ausdrücklich erklärt, dass er den jeweiligen Zahlungsempfänger zur Abbuchung fälliger Beträge von dem angegebenen Bankkonto ermächtigt. Der Kunde versichert, dass er Inhaber des angegebenen Bankkontos bzw. zur Verfügung darüber berechtigt ist und eine hinreichende Deckung dieses Bankkontos besteht.
- Erteilt der Kunde ein SEPA-Basislastschrift-Mandat oder wird eine bestehende Einzugsermächtigung in ein solches umgewandelt, verkürzt sich die Vorabankündigungsfrist (PRE-NOTIFICATION) bis auf einen Bankgeschäftstag. Damit muss die Vorabankündigung spätestens einen Bankgeschäftstag vor der Fälligkeit versandt werden. Die Vorabankündigung der SEPA-Basislastschrift muss nicht mit gesondertem Schreiben, sondern kann auf der Rechnung erfolgen. Sofern ein SEPA- Firmenlastschriftmandat erteilt wird, gilt die Verkürzung der Vorabankündigungsfrist (PRE – NOTIFICATION) gleichermaßen.
- Wir behalten uns das Recht vor, bei einem für den Kunden negativen Ergebnis der eingeholten Bonitätsprüfung (vgl. § 2 Abs. 7 u. 8) die Zahlungsart auf Rechnung zu verweigern.
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, sind wir neben den gesetzlichen Verzugsfolgen außerdem berechtigt, im Rahmen der gesamten Geschäftsbeziehung noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. wegen aller unserer Forderungen sonstige Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen. Nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist können wir von beiderseits noch nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückzutreten. Es verbleibt uns weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.
- Sollte uns nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, so können wir noch ausstehende Leistung so lange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder uns Sicherheit geleistet ist. Ist der Kunde nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist weder zur Zug-um-Zug-Erfüllung noch zur Sicherheitsleistung bereit, steht uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
§ 7 – EIGENTUMSVORBEHALT
- Wir behalten uns das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Für Kunden, die Unternehmer sind, wird das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindungvorbehalten.
- Eine Pfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde auf unser Vorbehaltseigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zur Durchsetzung unserer Rechte zu informieren.
- Der Kunde, der Unternehmer ist, verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Der Unternehmerkunde hat die Vorbehaltsware während der Dauer der Aufbewahrung gegen die üblichen Gefahren insbesondere Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern und an uns sämtliche Entschädigungsansprüche, die ihm aus versicherten Schäden gegenüber Versicherungsgesellschaften oder sonstigen Ersatzpflichtigen zustehen, abzutreten.
- Der Kunde ist befugt (Unternehmer im ordnungsgemäßen Geschäftsgang), die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
- Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß Vorstehendem zur Sicherheit an uns ab. Sofern der Kunde als Unternehmer das Vorbehaltseigentum in anderer Weise verliert, tritt der Kunde die ihm aus diesem Vorgang entstehenden Forderungen an uns ab. Die abzutretenden Forderungen umfassen sowohl die anfallende Umsatzsteuer als auch die die Vorbehaltsware betreffenden Ansprüche auf Steuerentlastung. Wir nehmen die Abtretung(en) an. Die in Abs. 2. genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
- Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger erheblicher Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies doch der Fall, so können wir die dem Kunden nach hiesigem Abs. 4 erteilten Ermächtigungen widerrufen und unabhängig davon verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug sonst erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware heraus zuverlangen. Für Unternehmer als Kunden gilt, dass die Ware auch ohne Rücktrittserklärung von uns herausverlangt und zur Befriedigung der Zahlungsverpflichtung freihändig verkauft werden kann. Der hieraus ergangene Erlös wird mit der Zahlungsschuld verrechnet.
§ 8 – GARANTIEN
Wir geben keine Garantien im Rechtssinne. Ein Garantieanspruch des Kunden besteht nur, wenn dieser ausdrücklich und gesondert schriftlich vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 9 – MÄNGELANSPRÜCHE
- Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die zwingend gesetzlichen Mängelvorschriften.
- Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, stehen einem Verbraucher alle gesetzlichen Mängelrechte zu (§ 437 BGB). Ist ein Verbraucher in der gesamten Lieferkette nicht beteiligt, kann der Unternehmer von uns zunächst die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) verlangen, wobei uns das Wahlrecht der Nacherfüllungsart zusteht, wenn nicht dem Unternehmer eine Form der Nacherfüllung unzumutbar ist. Wir sind berechtigt, jedenfalls zwei Nacherfüllungsversuche vorzunehmen. Wir können eine Art bzw. beide Arten der Nacherfüllung verweigern, wenn diese unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist/sind. Falls die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist auch der Unternehmer jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 10 dieser Bestimmungen und sind im Übrigen ausgeschlossen; für Verbraucher gilt dies nicht hinsichtlich der für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen.
§ 10 – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
- Unsere Haftung ist gemäß diesen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen begrenzt bzw. ausgeschlossen.
- Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, soweit sie aufgrund einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht folgen (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Im Falle der Verletzung einer solchen Pflicht ist die Haftung beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
- Eine über Abs. 2 hinausgehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs (u. a. deliktische Haftung, vertragliche Haftung, Verzug, Mängel[folge]haftung, Aufwendungsersatz, Unmöglichkeit, Rücksichtnahmepflichten) – ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten in gleichem Umfang für unsere Organe, Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen dieses § 10 gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine (verschuldensunabhängige) Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
§ 11 – HÖHERE GEWALT
- Die sich für Leistungsstörungen auf einen Fall höherer Gewalt berufende Vertragspartei wird ab dem Zeitpunkt, ab dem das Hindernis die geschuldete Leistung unmöglich macht, von der Erfüllung der Leistungspflicht und jeder Schadenersatzpflicht oder jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf frei, wenn die Leistungsverhinderung durch höhere Gewalt der anderen Partei unverzüglich mitgeteilt wurde; andernfalls ab Zugang der Mitteilung bei der anderen Partei. Handelt es sich um eine vorübergehende Leistungsstörung, gelten die genannten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Partei an der Vertragserfüllung hindert. Dauerhafte Leistungshindernisse, die länger als 120 Tage andauern, berechtigen zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gleichermaßen berechtigt das vorübergehende Leistungshindernis beiderseits zum Rücktritt, wenn durch die Dauer der Störung der Vertragszweck oder Grundlage des Vertrages erheblich verändert wird.
- Höhere Gewalt ist ein äußeres, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet bzw. überwunden werden kann, und das eine Vertragspartei daran hindert, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Solche Ereignisse sind insbesondere Krieg bzw. bewaffnete Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, von Behörden ausgerufene (auch gesundheitliche) Notlagen, schwerwiegende Handelsbeschränkungen, Arbeitsunruhen sowie vergleichbare Umstände.
- Der Nachweis für das Vorliegen höherer Gewalt obliegt der Partei, die sich darauf beruft. Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den unter Abs. 2 aufgezählten Ereignissen das Vorliegen eines Falls der höheren Gewalt vermutet.
§ 12 – VERJÄHRUNG und SONSTIGE REGELUNGEN
- Ansprüche des Kunden, der Unternehmer ist wegen eines Mangels verjähren mit Ablauf von einem Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern ein Verbraucher an der gesamten Lieferkette nicht beteiligt ist. Gegenüber einem Verbraucher verjähren die Mängelansprüche nach zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. All dies gilt nicht, sofern wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
- Die Verjährungsfrist für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache bzw. sonst Vornahme der schädigenden Handlung
- Die vorgenannten Verjährungsfristen gelten nicht bei Schäden nach bzw. infolge § 10 Abs. 2. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Falle unberührt. Ansonsten gelten für Ansprüche des Kunden die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmung selbst zu bestimmen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Kunden gutzuschreiben sind.
- Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Für Verbraucher gilt die Einschränkung des Zurückbehaltungsrechts nicht.
- Die Abtretung von Ansprüchen aus den mit uns geschlossenen Verträgen ist nur mit unserer Zustimmung möglich; dies gilt nicht für Geldforderungen oder wenn der Kunde ein überwiegendes Interesse an der Abtretung des Anspruchs hat.
§ 13 – ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND und ANZUWENDENDES RECHT
- Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist der Erfüllungsort Delligsen.
- Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz unseres Unternehmens (Delligsen) zuständig ist. Wir sind zusätzlich berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
- Bei Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verträgen die Verbraucherkunden betreffen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Vertragssprache ist ausschließlich die deutsche Sprache.
§ 14 – AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG
- Wir sind aufgrund von Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) 524/2013 über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) gesetzlich verpflichtet, Verbraucher auf die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese kann unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreicht werden.
- Wir nehmen jedoch nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. An einer solchen Teilnahme sind wir weder gesetzlich noch aus sonstigen Gründen verpflichtet.
§ 15 – DATENSCHUTZ
Wir sind berechtigt im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallende personenbezogene Daten zu speichern sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und einzusetzen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung (https://moenneke.de/datenschutz/) und der Betroffeneninformation (https://moenneke.de/betroffeneninformationen/) auf unserer Homepage zu finden. Selbstverständlich werden dabei alle personenbezogenen Daten streng vertraulich nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt und die schutzwürdigen Belange des Kunden berücksichtigt.